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Unterlagen für den Hausverkauf in der Schweiz: die vollständige Checkliste

7 Min. LesezeitAktualisiert am 15. Januar 2026
Unterlagen für den Hausverkauf in der Schweiz: die vollständige Checkliste

Die meisten Verhandlungen, die länger als erwartet dauern, geraten wegen fehlender Unterlagen ins Stocken. Die Bank des Käufers entscheidet nicht ohne Grundbuchauszug und Grundrisse; das Notariat setzt ohne korrekte Katasterangaben keinen Beurkundungstermin an. Das Dossier vor der Veröffentlichung vorzubereiten, ist der einfachste Weg, den Ablauf zu verkürzen.

Grundlegende Unterlagen (immer erforderlich)

Diese Unterlagen werden für jede Immobilienart benötigt und sowohl vom Käufer als auch vom Kreditinstitut verlangt.

  • Aktueller Grundbuchauszug (höchstens 6 Monate alt)
  • Kataster-Situationsplan
  • Vermasste Grundrisse aller Stockwerke
  • Flächenberechnung (Hauptnutzfläche / gewichtete Fläche)
  • Gebäudeversicherungsnachweis
  • Letzte Nebenkostenabrechnung

Zusätzliche Unterlagen beim Stockwerkeigentum

Wer einen Stockwerkeigentumsanteil kauft, tritt auch einer Eigentümergemeinschaft bei. Transparenz beim Reglement und Erneuerungsfonds ist entscheidend für das Vertrauen.

  • Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft und Nutzungsreglement
  • Protokolle der letzten drei Versammlungen
  • Stand des Erneuerungsfonds
  • Kostenvoranschläge und Beschlüsse zu bereits genehmigten ausserordentlichen Arbeiten
  • Verteilschlüssel der Wertquoten in Tausendsteln

Energie und Technik

Das Thema Energie beeinflusst den Preis zunehmend. Ein guter Energieausweis und eine neuere Heizung verringern Einwände gegen den Wert.

  • Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
  • Unterlagen zur Heizungsanlage und Installationsjahr
  • Falls vorhanden, Photovoltaikanlage: Leistung, Baujahr und Stromabnahmevertrag
  • Kontrollbericht zum Öltank, falls vorhanden

Unterlagen, die nur auf Anfrage weitergegeben werden sollten

Nicht alles gehört ins Internet. Mietverträge, Mieterdaten, detaillierte Abrechnungen und Gutachten enthalten sensible Informationen. Sie sollten erst nach der Prüfung des Interessenten versendet werden, wobei festzuhalten ist, wer sie erhalten hat.

Häufige Fragen

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